(1) Nachstehende Bedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma Dekohimmel vertreten durch Viola Fasser (im
Folgenden:Vermieter) und deren Kunden (im Folgenden: Mieter).
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(1) Die Leihware, ebenso die ihnen zu Verfügung gestellten Muster bleiben Eigentum der Firma Dekohimmel. Im Falle einer Einbehaltung der Leihartikel ihrerseits, wird ihnen diese zum Warenwert berechnet.
(1) Unsere Angebote und Auskünfte auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Anzahlungsaufforderung, wenn diese geleistet wurde, zustande. Diese kann nur per schriftlicher Form
(handschriftlich unterschrieben) erfolgen.
(3) Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
(1) Für die Aktualität der auf unserer Internetseite und sonstigen Medien veröffentlichten Preisangaben wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich ist nur der vereinbarte Preis gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Mietpreise ab Lager zuzüglich der Versandkosten in der jeweiligen Höhe.
(1) Mit der Auftragsbestätigung erhält der Mieter eine Aufforderung zur Zahlung des Gesambetrages. Der Mietpreis ist bis spätestens eine Woche
vor Beginn der Mietzeit zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. In Ausnahmefällen wird eine Rechnung bei Versand der Mietsachen beigelegt, die innerhalb 8 Tagen zu leisten
ist.
(2) Die Rechnung ist ohne jeden Abzug zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Wir sind berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern, bis der Gesamtbetrag vollständig auf unserem Konto eingegangen ist. Durch Zahlungsverzögerung entstehende Mehrkosten oder Schäden
gehen zu Lasten des Mieters.
(4) Etwaige Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche insbesondere durch besonderst starke Verschmutzung und / oder Beschädigung der Leihartikel werden nachgefordert. Wenn einzelne Kostenpositionen bei
Erstellung der Gesamtrechnung noch nicht bekannt sind, sind wir berechtigt ebenfalls Nachforderungen stellen.
(1) Die Standardverleihdauer beträgt 3-4 Tage. Ab dem 5. Tag ( Datum Poststempel) der Verleihdauer werden pro Tag 50 % des Verleihwertes
berechnet. Falls nicht anderst besprochen senden sie uns im Normalfall die Leihware am nächsten Werktag wieder an uns zurück.
(2) Erhält der Vermieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, stellen wir dem Mieter für jeden Tag der verspäteten Rückgabe 50 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierten
Schadensersatzanspruch in Rechnung. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Schäden vor.
(1) Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf seinen vertragsgerechten Zustand zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind vor Ingebrauchnahme und versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung unter Bezeichnung des behaupteten Mangels schriftlich und vorab mündlich beim Vermieter anzuzeigen.
Bei Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige gilt die Mietsache als mangelfrei.
(2) Die Mietsache ist zum vertraglich vereinbarten Zweck gebrauchstauglich. Dem Mieter ist bekannt, dass sie mehrfach eingesetzt wird und daher weder neu noch frei von Beeinträchtigungen ist.
Unwesentliche Abweichungen der Mietsachen in Farbe, Fläche, Maß und Festigkeit stellen daher keinen Sachmangel dar.
(1) Bei einem Defekt oder einer Beschädigung der Verleihware wird der Widerbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei
einem Verlust der Ware zB durch Diebstahl. Ist die Verleihware stark verschmutzt dann werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich,
so ist der Widerbeschaffungswert zu ersetzen.
(2) Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Diebstahls oder eines sonstigen Abhandenkommens der Mietsache hat
der Mieter dem Vermieter den Sachverhalt unverzüglich schriftlich und vorab mündlich, detailliert zu melden. Außerdem hat er bei der zuständigen Polizeibehörde eine formgültige Anzeige zu erstatten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verletzung dieser Pflichten zur persönlichen Haftung des Mieters führen kann.
(3) Der Mieter hat uns eine Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Verschmutzung sowie den Verlust der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
(4) Nach Rückgabe wird die Mietsache unverzüglich vom Vermieter untersucht. Stellen wir hierbei Schäden oder Verluste an der Mietsache fest, teilen wir dies dem Mieter im Rahmen eines schriftlichen
Protokolls mit. Zugleich geben wir ihm Gelegenheit, unsere Feststellungen innerhalb einer angemessenen Frist bei uns vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dem Mieter ist bekannt, dass wir
unsere Mietsachen rasch weitervermieten und daher auf eine schnelle Klärung von Problemen angewiesen sind. Kommt der Mieter unserer Aufforderung auf Überprüfung nicht fristgemäß nach und äußert er
sich nicht substantiell zu unserem Protokoll, gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit unseres Protokolls.
(1) Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist kostenfrei möglich, wenn er spätestens drei Monate vor Beginn der Mietzeit schriftlich beim
Vermieter zugegangen ist (Posteingang). Ist der Rücktritt spätestens 2 Monate vor Beginn der Mietzeit beim Vermieter zugegangen, sind 50 % und danach 100 % des vereinbarten Mietpreises als
pauschalierter Schadensersatz zu zahlen. Eine bereits geleistete Zahlung wird im Falle des Rücktritts unter Abzug der Ersatzansprüche des Vermieters erstattet.
(2) Wir behalten uns vor, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter den angeforderten Gesamtbetrag nicht
fristgemäß gezahlt hat oder wenn er die Annahme der Mietsache verweigert.
§10 Versandkosten und Versendungsrisiko
(1) Der Mieter trägt die Versandkosten (Hin- und Rückversand). Wird die Mietsache auf Wunsch des Mieters an diesen versandt, so geht mit der
Absendung an den Mieter, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Mietsache auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Versendung der Mietsache vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(2) Versendungsverzögerungen bzw. Verhinderungen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu
machen.
(1) Sofern der Mieter Verbraucher und der Vertrag durch ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, steht dem Mieter ein Widerrufsrecht zu.
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffende Daten, auf elektronischen Medien gespeichert werden. Die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes wird durch den Vermieter zugesichert.
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist Durlangen und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt.
Die auf dieser Internetseite enthaltenen Grafiken, Texte und anderen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung, weder ganz noch teilweise vervielfältigt, weitergegeben, verbreitet oder gespeichert werden.
(1) Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl uneingeschränkt in Kraft. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit als möglich verwirklicht.